Fehlender Datenschutzhinweis für Verbraucher ist Wettbewerbsverstoß
30.07.2013
Wie die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet (Quelle), ist nach einem Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in seinem Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12 kann ein wettbewerbsrechtlicher Konkurrent den Webseitenbetreiber abmahnen lassen, wenn dieser den Verbraucher nicht über die Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten unterrichtet.