Wer seinen E-Mail-Account im geschäftlichen Verkehr nutzt, muss seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zu erkennen und zurückzuholen. Dies entschied das Landgericht Bonn mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 10. Januar 2014 (Az.: 15 O 189/13), wie heise.de berichtet (Quelle).
Das vollständige Urteil vom 10.01.2014 wurde hier veröffentlicht: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2014/15_O_189_13_Urteil_20140110.html.